Infektionsschutzgesetz – Neuregelungen

Die Freien Demokraten haben verfassungsrechtliche Bewertung der neuen Infektionsschutzgesetzgebung für den Deutschen Bundestagabgegeben. Anbei ein Auszug aus dem 11-seitigen Dokument:

“Insbesondere für die Geeignetheit und Erforderlichkeit gilt grundsätzlich der Beurteilungsspielraum des Gesetzgebers. Für die Einhaltung des Beurteilungsspielraums spricht in diesem Fall: Insgesamt ist weiterhin umstritten, in welchem Maße die Ausgangssperre wirksam ist. Es ist ebenfalls um- stritten, ob andere Maßnahmen gleich wirksam sind, oder weniger einschneidend. Dem Gesetzge- ber ist es grundsätzlich nicht anzulasten, dass bei dieser sich ständig veränderten Situation mit unterschiedlichsten Einflussfaktoren noch keine eindeutigen wissenschaftlichen Aussagen vorliegen. Insoweit ließe sich eine befristete Ausgangssperre auch im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit begründen.

Auf der Stufe der Angemessenheit wirken sich die genannten Bedenken gegen den Inzidenzwert von 100 als Tatbestand der Maßnahme aus. Auf der einen Seite bestehen Bedenken, dass mit dem Inzidenzwert von 100 noch kein hinreichend gewichtiger Tatbestand begründet ist. Auf der anderen Seite ist die Ausgangssperre ein erheblicher Grundrechtseingriff. Der im IfSG-E genannte Schwellenwert dürfte insoweit zu niedrig angesetzt sein.”